17. Geistliche Gaben und Dienste
Gott rüstet die Glieder seiner Gemeinde zu allen Zeiten mit geistlichen Gaben aus. Jedes Glied soll die ihm verliehenen Gaben in liebevollem Dienst zum Nutzen der Gemeinde und der Mitmenschen einsetzen. Diese Gaben, die der Geist nach seinem Ermessen zuteilt, befähigen die Gläubigen zu allen Diensten, die die Gemeinde zur Erfüllung der ihr von Gott gestellten Aufgaben braucht. Gemäß der Schrift gehören dazu: Glaube, Heilung, Weissagung, Verkündigung, Lehre, Verwaltung, Versöhnung, Barmherzigkeit, selbstloser Dienst und Nächstenliebe, damit anderen geholfen wird und sie ermutigt werden. Einige Glieder werden von Gott berufen, vom Heiligen Geist ausgerüstet und von der Gemeinde anerkannt für den Dienst als Seelsorger, Evangelisten, Leiter oder Lehrer. Sie werden besonders gebraucht, die Glieder der Gemeinde für den Dienst auszubilden, die Gemeinde zur geistlichen Reife zu führen sowie die Einheit im Glauben und in der Erkenntnis Gottes zu fördern. Wenn die Gemeindeglieder diese geistlichen Gaben als treue Haushalter der vielfältigen Gnade Gottes einsetzen, bleibt die Gemeinde vor dem zerstörenden Einfluss falscher Lehre bewahrt, wird in der von Gott vorgesehenen Weise wachsen und in Glaube und Liebe gefestigt.
Röm 12,4-8;
1 Kor 12,4-11;
1 Kor 12,27.28;
Eph 4,8.11-16;
Apg 6,1-7;
1 Tim.3,1-13;
1 Ptr 4,10.11.